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   BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10   

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https://dejure.org/2011,13588
BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10 (https://dejure.org/2011,13588)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10 (https://dejure.org/2011,13588)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - AnwZ (B) 6/10 (https://dejure.org/2011,13588)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls trotz Verwaltung der Fremdgelder durch einen Berufskollegen als Treuhänder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls trotz Verwaltung der Fremdgelder durch einen Berufskollegen als Treuhänder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005, NJW-RR 2006, 559 Rn. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Diese Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2005, NJW-RR 2006, 559 Rn. 8, und vom 25. Juni 2007 - AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 67/08

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Beweisanzeichen hierfür sind das Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - AnwZ (B) 67/08, AnwBl. 2010, 442 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Die Gründe für den Widerruf der Zulassung sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150) - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Die Gründe für den Widerruf der Zulassung sind auch nicht - was zu berücksichtigen wäre (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357; vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150) - im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 10.08.2009 - AnwZ (B) 40/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Zu keiner Zeit hat der Antragsteller, wie geboten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt und konkret und nachvollziehbar vorgetragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
  • BGH, 02.12.1991 - AnwZ (B) 40/91

    Vermögensverfall eines Rechtsanwaltes - Widerruf der Zulassung eines

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 6/10
    Zu keiner Zeit hat der Antragsteller, wie geboten, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt und konkret und nachvollziehbar vorgetragen, ob Forderungen zwischenzeitlich getilgt worden sind oder in welcher Weise er die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen gedenkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1991 - AnwZ (B) 40/91, juris Rn. 6; vom 10. August 2009 - AnwZ (B) 40/08, juris Rn. 10).
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